Hundespazierdienst, Hundeferien, Hundebetreuung, Hundepension, Hundeferienplatz, Hundeerziehung, Hundespass, Hundegehorsam, Hundeplatz, Hundegesundheit, Hundespazieren, Baselland, Birseck, Basel, Sandra Kähr, Spiel und Spass, Mit Hund, Mit Mensch und Hund
Hundespazierdienst, Baselland, Birseck, Basel, Sandra Kähr, Spiel und Spass

AGB`s Hundespazierdienst

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen von Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr 

Impfungen, Entwurmung

Es liegt in der Verantwortung der Hundebesitzerin /des Hundebesitzers ob sie/er ihren/seinen Hund impfen und, oder entwurmen möchte oder nicht.

 

Kranke, verletzte Hunde

Grundsätzlich kann Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, nur gesunde Hunde betreuen.

 

Rüden / Hündinnen

Hunde-Spazierdienst.ch führt nur kastrierte Rüden und nach Absprache auch unkastrierte Hündinnen aus. Kastrierte Hündinnen und Rüden sind kein Problem, wenn die Hunde mit anderen Artgenossen (Rüden und Hündinnen) sozialverträglich sind.

 

Läufige Hündinnen können betreut werden, wenn es die Gruppenkonstellation zulässt. Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Läufigkeit der Hündin informiert werden, damit entschieden werden kann, ob eine Betreuung möglich ist oder nicht.

Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, behält sich das Recht vor, läufige Hündinnen während der Läufigkeit vorübergehend von der Betreuung auszuschliessen.

 

Haftpflicht / Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Hundebesitzerin / des Hundebesitzers.

Die Hundebesitzerin / der Hundebesitzer bestätigt mit der Buchung, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden (Raufereien, Unfälle, Infektionen, usw.).

Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, bemüht sich, durch sorgfältige Betreuung allfällige Erkrankungen und Unfälle der Hunde zu verhindern. Wenn es trotzdem zu einer Erkrankung oder einen Unfall kommen sollte, lehnt Hunde-Spazierdienst.ch jede Haftung ab. Zudem müssen allfällige Tierarzt-Kosten von der Hundebesitzerin / vom Hundebesitzer selbst übernommen werden.

 

Schäden am Inventar

Vom Hund verursachte Schäden am Inventar (z.B.: Auto, Leinen, Kleidung, usw.), werden der Hundebesitzerin / dem Hundebesitzer vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Stornierung von Terminen durch Hundebesitzer/in

Vereinbarte Termine müssen mindestens 3 Arbeitstage vorher storniert werden. Ansonsten müssen sie vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

 

Stornierung von Terminen durch Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr,

Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, ist es ein grosses Anliegen vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Falls Termine nicht eingehalten werden können, wird die Hundebesitzerin / der Hundebesitzer 48 Stunden vorher informiert. Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall ist Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, leider gezwungen den Termin kurzfristiger zu stornieren. In beiden Fällen muss die/der Hundebesitzer/in selbst Ersatz für die Betreuung ihres/seines Hundes organisieren. Durch Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, stornierte Termine werden nicht in Rechnung gestellt.  Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, haftet nicht für allfällige zusätzliche Betreuungskosten, die durch solch eine Stornierung entstehen.

 

Bezahlung

Die Dienstleistungen werden jeweils bar einzeln bezahlt. 

Andere Bezahlungsarten sind in Absprache mit Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, möglich.

 

Zugang zum Haus, Wohnung

Damit der Hund abgeholt werden kann, benötigt Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.

Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, ist verpflichtet verantwortungsbewusst mit den Schlüsseln umzugehen. 

 

Ausrüstung für den Hund

Die Hunde werden bei Leinenzwang vom 1. April bis Ende Juli an der langen Leine ausgeführt. Aus diesem Grund benötigt der Hund ein gut sitzendes Hundegeschirr und muss entsprechend daran gewöhnt sein, dieses zu tragen.  

 

Ferien 

Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, macht im Frühling, Sommer und im Herbst  Ferien. 

Die genauen Termine werden jeweils im Dezember auf der Webseite bekannt gegeben.

 

Datenschutz

Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die jeweiligen Daten werden nur dazu benutzt den Kontakt zu den Kunden aufrecht zu erhalten. 

 

Besonderes

Im Besonderen handelt Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, stets zum Wohle der Hunde.  Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, verpflichtet sich, das ihm entgegengebrachte Vertrauen durch gute Betreuung und sorgfältige sowie tiergerechte Behandlung des Hundes zu bestätigen.

Hunde-spazierdienst.ch, Spiel und Spass, Sandra Kähr, bemüht sich dem Hund durch abwechslungsreiche Spaziergänge in der Hundegruppe einige freudige Stunden zu bescheren.